Mit Blaulicht und Martinshorn

von Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul

 
Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Tonfolge der Polizeiwagen der Feuerwehr oder der Rettungswagen "Martinshorn" genannt wird.

Hier die Antwort:

Mit einem Runderlass vom 7.5.1938 hat der "Reichsführer der SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei" (so der offizielle Titel), ein einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute Feuerwehr), eingeführt.

Zur Geschichte:

Schon die "Ausführungsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3.3.1910 schrieb ein Signal vor, das wohl als Vorläufer des "Tatü Tata" angesehen werden muss, welches aber nur dem Kaiser zugestanden wurde. Von Polizeifahrzeugen war noch keine Rede. Lediglich die Feuerwehr durfte sich im Notfall über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzen und musste dabei ein Glockenspiel benutzen. Mit der stark zunehmenden Motorisierung wurde bald deutlich, dass auch die Polizei die Möglichkeit haben musste, mit einer akustischen Warnvorrichtung Sonderechte im Notfall in Anspruch zu nehmen.

Das Blaulicht war schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden. Übrigens am Rande, Blaulicht deshalb, weil die Warnfarben "Rot", "Gelb" und auch "Grün" bereits für die Verkehrsampeln genutzt wurde. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem blauen (Kobaltblau) Dauerlicht, also kein Blinklicht oder Rundumlicht.

Mit dem angeführten Erlass von 1938 wurde nun zu dem Blaulicht ein Tonsignal vorgeschrieben, das im Erlass auch Notenmäßig festgelegt wurde:

 

 

Das Gerät, welches dieses Tonsignal von sich gab, erhielt schnell im Volksmund den Namen

"Martinshorn"

den es noch heute führt.

Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt.

Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung:

"Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097 der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen."

Richtig muss das Martinshorn also Martinhorn heißen. Übrigens wurde auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit genau festgelegt.

Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.3.1956 geändert. Erst jetzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals "Blinklicht" vor und § 55 Abs. 4 änderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: "Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die aufgrund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten führen."

Mit dem ursprünglichen Signal haben die heutigen Warnsignale kaum noch etwas gemeinsam.