Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum
die Tonfolge der Polizeiwagen der Feuerwehr oder der Rettungswagen
"Martinshorn" genannt wird. Hier die Antwort:
Mit einem Runderlass vom 7.5.1938 hat der "Reichsführer der SS und Chef
der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei" (so der offizielle Titel), ein
einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der
Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute Feuerwehr), eingeführt.
Zur Geschichte:
Schon die "Ausführungsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom
3.3.1910 schrieb ein Signal vor, das wohl als Vorläufer des "Tatü Tata"
angesehen werden muss, welches aber nur dem Kaiser zugestanden wurde. Von
Polizeifahrzeugen war noch keine Rede. Lediglich die Feuerwehr durfte sich
im Notfall über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzen und musste dabei
ein Glockenspiel benutzen. Mit der stark zunehmenden Motorisierung wurde
bald deutlich, dass auch die Polizei die Möglichkeit haben musste, mit einer
akustischen Warnvorrichtung Sonderechte im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Das Blaulicht war schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung
festgeschrieben worden. Übrigens am Rande, Blaulicht deshalb, weil die
Warnfarben "Rot", "Gelb" und auch "Grün" bereits für die Verkehrsampeln
genutzt wurde. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem blauen
(Kobaltblau) Dauerlicht, also kein Blinklicht oder Rundumlicht.
Mit dem angeführten Erlass von 1938 wurde nun zu dem Blaulicht ein
Tonsignal vorgeschrieben, das im Erlass auch Notenmäßig festgelegt wurde:
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